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   VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043   

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VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043 (https://dejure.org/2020,82065)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043 (https://dejure.org/2020,82065)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. November 2020 - AN 3 K 19.00043 (https://dejure.org/2020,82065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 ZB 12.24

    Vorbescheid für Doppelhaus; Ortsrandlage; Abgrenzung des Innenbereichs vom

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Dabei ist nicht wie vom Klägerbevollmächtigten vertreten die an der Ortsrandseite gelegene Gartenfläche westlich der Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 42/12 noch dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 10.01.2013 - 1 ZB 12.24 - BeckRS 2013, 46975), wobei auch eine solche Betrachtungsweise jedenfalls zu keinem anderen Schluss in Bezug auf das Klägergrundstück führen würde.

    Es fehlt an einer markanten und auf Dauer angelegten Trennlinie, einem begrenzenden Geländehindernis, durch das eine Bebauung dieser Teilfläche vorgezeichnet wäre (BayVGH, B.v. 10.01.2013, a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 24.07.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Diese erschließungsbeitragsrechtliche Betrachtungsweise ist - unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides - nicht geeignet, verbindliche Feststellungen für die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks zu treffen oder das Gewicht öffentlicher Belange zu mindern, die durch Außenbereichsvorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 und 3 BauGB beeinträchtigt werden (BVerwG, U.v. 25.01.1985 - 4 C 29/81 - NVwZ 1985, 747; VG Ansbach, U.v. 11.07.2001 - AN 18 K 01.00405 - BeckRS 2001, 27712).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Eine Ausnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das streitgegenständliche Bauvorhaben in eine organische Beziehung zu einer bereits vorhandenen Bebauung tritt, die selbst keine unerwünschte Splittersiedlung darstellt (BVerwG, U.v. 26.05.1967 - IV C 25/66 - BVerwGE 27, 137; BayVGH, B.v. 12.10.1999 - 14 B 94.2945 - BeckRS 1999, 18881).
  • VG Ansbach, 12.05.2016 - AN 3 K 16.00283

    Baugenehmigung zur Errichtung einer CityStar-Werbeanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Selbst das Vorhandensein in der Nähe gelegener Bebauung lässt keine andere Beurteilung zu, denn eine vereinzelte Abweichung - wie etwa die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 42/12 - beraubt die Landschaft nicht ihrer natürlichen Funktion (BayVGH, B.v. 21.11.2002, a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 12.05.2016 - AN 3 K 16.00283 - BeckRS 2016, 46578).
  • VGH Bayern, 13.10.2000 - 2 B 96.1246
    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob es sich um eine besonders reizvolle Landschaft mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder gesteigertem Erholungswert handelt (BayVGH, U.v. 13.10.2000 - 2 B 96.1246 - juris).
  • VG Ansbach, 11.07.2001 - AN 18 K 01.00405
    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Diese erschließungsbeitragsrechtliche Betrachtungsweise ist - unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides - nicht geeignet, verbindliche Feststellungen für die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks zu treffen oder das Gewicht öffentlicher Belange zu mindern, die durch Außenbereichsvorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 und 3 BauGB beeinträchtigt werden (BVerwG, U.v. 25.01.1985 - 4 C 29/81 - NVwZ 1985, 747; VG Ansbach, U.v. 11.07.2001 - AN 18 K 01.00405 - BeckRS 2001, 27712).
  • VGH Bayern, 12.10.1999 - 14 B 94.2945
    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Eine Ausnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das streitgegenständliche Bauvorhaben in eine organische Beziehung zu einer bereits vorhandenen Bebauung tritt, die selbst keine unerwünschte Splittersiedlung darstellt (BVerwG, U.v. 26.05.1967 - IV C 25/66 - BVerwGE 27, 137; BayVGH, B.v. 12.10.1999 - 14 B 94.2945 - BeckRS 1999, 18881).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Unter dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinn des § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gemeindegebiet zu verstehen, die - unabhängig von möglicherweise vorhandenen Baulücken - den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt, nach Anzahl der (für den ständigen Aufenthalt von Menschen dienenden) Gebäuden ein gewisses Gewicht aufweist und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, B.v. 06.11.1968 - IV C 47.68 - BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, B.v. 16.07.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651; B.v. 05.04.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 19.04.2012 - 4 C 10.11 - BauR 2012, 1626; BayVGH, B.v. 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319 - BeckRS 2020, 26747; B.v. 13.05.2020 - 1 ZB 19.1663 - juris; B.v. 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 3 K 19.00043
    Soweit klägerseits vorgetragen wird, das bereits beseitigte Gewächshaus mit Nebengebäude für die Heizungsanlage auf Fl.Nr. 42/10 entfalte eine prägende Nachwirkung, die einen Bebauungszusammenhang herstellen könne, steht einer solchen Argumentation bereits entgegen, dass im Außenbereich privilegierte Bauwerke zwar grundsätzlich zur Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles beitragen können (BVerwG, B.v. 02.04.2007 - 4 B 7/07 - juris), jedoch nur, wenn sie dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, was bei dem Gewächshaus und der dazugehörigen Heizungsanlage nicht der Fall ist (VG München, U.v. 17.06.2013 - M 8 K 12.3424 - IBRRS 2014, 0776).
  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319

    Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 1 B 14.2772

    Vorbescheid für Wohnbauvorhaben in drei Varianten; Abgrenzung

  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568

    Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche

  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961

    Begründung des Bebauungszusammenhangs

  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 1 ZB 19.1663

    Dachgeschossausbau im Außenbereich

  • VG Ansbach, 22.01.2020 - AN 9 K 18.01437

    Beseitigungsanordnung für Schwimmbecken im Außenbereich

  • VG München, 17.06.2013 - M 8 K 12.3424

    Gewächshäuser können keinen Bebauungszusammenhang i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB

  • VGH Bayern, 21.11.2002 - 14 B 96.305
  • VG Ansbach, 24.07.2014 - AN 3 K 13.01992

    Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; (Eigenart der Landschaft,

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